Recht auf soziale Rechte: Rien pour nous, tout pour tous!
Seit mindestens einem halben Jahrhundert kämpfen KünstlerInnen um eine
KünstlerInnensozialversicherung in Österreich. Nur, warum eigentlich? Warum
eine eigene Sozialversicherung für KünstlerInnen? Weil KünstlerInnen sich in
prekären Arbeitssituationen befinden? Klar, doch damit stehen sie nicht alleine
da. Und mit einer Sozialversicherung ist es auch noch lange nicht getan.
Warum Sonderrechte für KünstlerInnen, abgesichert durch das Grundrecht auf
Freiheit des künstlerischen Schaffens? Niederlassungsbewilligungen für
KünstlerInnen sind quotenfrei (sofern das Einkommen aus künstlerischer
Tätigkeit als existenzsichernd anerkannt wird ...), eine Erschwerung der
Berufsausübung von "ausländischen KünstlerInnen" in Österreich durch
Beschäftigungsbewilligung ist verfassungswidrig.
Der Euromayday kommt hier als ein wichtiger Katalysator gerade Recht, um eine
Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Prekarisierung von Arbeit und Leben -
auch aus der Erfahrung von Kunst- und Kulturschaffenden heraus - zu
intensivieren und neue Allianzenbildungen für vernetzte Kämpfe zu forcieren.
Auch im Kulturrat Österreich (Zusammenschluss der Interessenvertretungen von
Kunst- und Kulturschaffenden) steht soziale Absicherung ganz oben auf der
Agenda - von jeher ein Schwerpunkt einer jeden Interessenvertretung.
Kaum war in Österreich Mitte der 1950er Jahre das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz beschlossen, fiel der Startschuss für das Ringen um
eine KünstlerInnensozialversicherung. Eine Ausnahmeregelung mit teilweiser
Zuschussmöglichkeit konnten bildende KünstlerInnen, die sich aus diesem Anlass
zu einer Interessenvertretung zusammenschlossen (IG Bildende Kunst), zwei Jahre
später durchsetzen. Auch MusikerInnen, AutorInnen und Theaterschaffende
erkämpften im Laufe der Jahre ihre verschiedenen Versicherungs- und
Unterstützungskonstruktionen: zumeist ebenso unzulängliche Zuschussmodelle, die
hohe Versicherungsbeiträge abfedern sollten. Immer anders für jede
künstlerische Sparte. Als 1998 die Große Koalition die sogenannten "Neuen
Selbständigen" erfand (Folgeerscheinung: Pflichtversicherung für lauter kleine
Ich-AGs) und KünstlerInnen als solche deklarierte, gingen Verhandlungen mit
KünstlerInnen in eine neue Runde. Bis 2001 Ausnahme aus der Pflichtversicherung
für KünstlerInnen, danach war abermals ein Zuschussmodell zurechtgeschustert,
diesmal für alle KünstlerInnen gleich: Der Künstlersozialversicherungsfonds.
Dieser schließt zwar mehr KünstlerInnen aus als ein, ist aber immer noch gut
genug für Staatssekretär Morak, um die Einrichtung als eine von zwei
Erfolgstaten in seiner mittlerweile fünfjährigen Amtszeit zu zitieren. Einige
InteressenvertreterInnen akzeptierten diesen Fonds einst als einen ersten
Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage, andere verurteilten diese
Konstruktion grundsätzlich. Was blieb, war allerdings der zu diesem Anlass
initiierte Zusammenschluss der einzelnen Interessenvertretungen: die
Kulturpolitische Kommission (heute Kulturrat Österreich), deren Entstehen mit
Protestaktionen in Verbindung steht. Beim "Umzug der Maroden" im Juli 1998
mobilisierten über 30 KünstlerInnenvereinigungen gemeinsam zu einer
Demonstration für eine KünstlerInnensozialversicherung. "Krankenkleidung und
Symptomdarstellungen erwünscht. Blas- und Percussion-Instrumente bitte
mitbringen", rief z.B. Zuzana Brejcha vom Dachverband der Filmschaffenden zur
"regen (An-)Teilnahme" an der Demo der Kreativen auf. Seither treten die
diversen IGs der Kunst- und Kulturschaffenden gemeinsam für umfangreichere
soziale Rechte ein.
Der nächste Schritt, Ausweitung der Allianz: Als im Sommer 2003 in Frankreich
eine massive Beschneidung der sozialen Absicherung von diskontinuierlich
beschäftigten KulturarbeiterInnen (Intermittents du spectacle) beschlossen
wurde, stellten die direkt Betroffenen ihren Kampf gegen die beschlossene
Entrechtung von Beginn an auf eine breite Basis. In Allianz mit Prekarisierten
weit über den Kulturbereich hinaus forderten sie nicht etwa den Erhalt der
Arbeitslosenversicherung für freie KulturarbeiterInnen, sondern eine
grundsätzliche Ausdehnung der sozialen Rechte: Nichts für uns, alles für alle!
Spätestens mit dem Blick auf die Kämpfe der Intermittents drängt sich auch
hierzulande erneut die Frage auf: Warum nur für eigene (soziale) Rechte für
Kunst- und Kulturschaffende eintreten? Arbeitsbedingungen von KünstlerInnen
waren schon immer prekär, doch der Prozess der Prekarisierung hat längst viel
umfangreicher Platz gegriffen. Jene Veränderungsprozesse erfordern
Veränderungen in der Arbeit von Interessenvertretungen. Umfassende (soziale)
Rechte dürfen nicht Privileg, sondern müssen gleiches Grundrecht für alle
sein.
Die Parameter prekärer Arbeitsbedingungen von Kunst- und Kulturschaffenden
unterscheiden sich nicht von jenen von FahrradbotInnen, TherapeutInnen,
ZettelverteilerInnen oder anderen prekarisierten, in eine Scheinselbständigkeit
getriebenen ArbeiterInnen. Versicherungstechnisch gilt heute der gleiche
Status. Alle gelten als sogenannte "Neue Selbständige", nur umfassende
Absicherung bedeutet dies bei weitem nicht. Wer zuwenig verdient, hat nicht
einmal die Möglichkeit zur Pensionsversicherung. Ausfallzeiten oder
Einschränkungen in der Erwerbsarbeit durch Krankheit, Unfall, Schwangerschaft
oder Kindererziehungszeiten bleiben sowieso soziales Risiko der/des Einzelnen.
Ein gesichertes Einkommen - sei es durch Erwerbsarbeit oder Entgeltfortzahlung
- kennen alle nicht.
Unsere Forderung sollte daher lauten: Recht auf soziale Rechte für alle!
Selbstverständlich unabhängig von StaatsbürgerInnenschaft, selbstverständlich
unabhängig von Erwerbsarbeit.
Daniela Koweindl ist im Vorstand des Kulturrat Österreich tätig.
