Globalisierungskritik à la UNESCO. Eine Konvention für kulturelle Vielfalt und Vervielfältigung.
Jubel aller Orten über das Zustandekommen der neuen „Konvention zum Schutze
und zur Förderung der kulturellen Vielfalt“ der UN-Organisation für Bildung,
Wissenschaft, Kultur und Kommunikation (UNESCO). Allgemeiner Tenor ist,
dass sie dazu geeignet sei, die Handlungsfähigkeit der staatlichen Kulturpolitik
zu retten, die man schon den launischen Strömungen des liberalisierten Weltmarktes
preisgegeben sah. Tatsächlich sieht die Konvention eine Zügelung der
Marktgesetze und die Stärkung des staatlichen Souveränitätsprinzips vor und
steht damit in Frontstellung zu dem Dienstleistungsabkommen (GATS) der Welthandelsorganisation
(WTO), das nächstes Jahr eine Ausweitung erfahren soll.
An der aggressiven Vehemenz, mit der die US-Administration letztendlich
erfolglos die Konvention bekämpfte, lässt sich die potenzielle Durchschlagskraft
des Papiers ermessen. Es ist eben nicht nur ein Papier, eine der unzähligen zahnlosen
Absichtserklärungen, die internationale Vereinigungen wie die UNESCO
so gern zu produzieren pflegen. Ihr Biss scheint der amerikanischen Regierung
tatsächlich Angst und Schrecken einzujagen. Er steckt in dem eigentlich lapidar
anmutenden Satz der Präambel „Wir sind davon überzeugt, dass kulturelle Aktivitäten,
Güter und Dienstleistungen sowohl eine wirtschaftliche als auch eine kulturelle
Natur haben.“ Warum konnte die Bush-Regierung diesen Satz nicht
unterschreiben? Weil er mit seiner sowohl – als auch-Formulierung genau das
behauptet, was das von den Amerikanern so stark geförderte GATS-Abkommen
bestreitet: Denn die gesamte Philosophie der Liberalisierung der kulturellen
Weltmärkte basiert darauf, dass kulturelle Aktivitäten entweder gewinnorientiert
oder non-kommerziell sind. Entweder sie sind Teil eines „freien“ Marktes, dann
müssen sie sich auch den Marktgesetzen der „Fairness“ unterwerfen. Will heißen:
Ein Player darf nicht bevorzugt mit staatlichen Förderungen und Subventionen
bedacht werden, während ausländische Mitspieler übervorteilt werden. Oder die
Aktivitäten sind nicht gewinnorientiert und somit jenseits des geistigen Horizonts
der WTO. Sie werden von der Liberalisierungswalze verschont und dürften weiter
von den nationalen Regierungen nach Lust und Laune subventioniert werden.
Diese eindimensionale Betrachtungsweise hat naturgemäß
den Nachteil, dass sie ungenau ist. Es ist in vielen Fällen schwierig, einen
exakten Trennungsstrich zu ziehen, und daher fühlen sich – zu Recht – weite
Bereiche des kulturellen Lebens von einem Zugriff des GATS-Liberalisierungsorkans
bedroht. Die hier in Österreich und Europa gewohnte Praxis einer Kulturpolitik,
die in Wirklichkeit Wirtschaftsförderung betreibt (mit der Begründung
auf diese Weise „die Kultur“ zu fördern) wäre akut gefährdet. Auch die weitreichenden
Privatisierungsbemühungen der letzten Jahre könnten sich so als
Schuss ins Knie erweisen. Prominentes Opfer eines neuen GATS-Abkommens
könnte die kontinentaleuropäische Interpretation des öffentlichen Rundfunks,
beispielsweise des ORFs sein – ein hochsubventionierter Megaplayer auf dem
Werbe- und Medienmarkt im österreichischen Raum. Im Idealfall, den die USRegierung
anstrebt, könnte ein ausländischer Anbieter dieselben Subventionen
verlangen. Ein Albtraum für das gesamte System. (Randbemerkung: Der drohende
Systemabsturz macht auch in gewisser Weise den Charme dieses rigoros eindimensionalen
Kulturbegriffs der WTO aus: Er zwingt die Regierungen dazu,
sich zu dem immer stiefmütterlicher behandelten non-kommerziellen Kulturbereich
eindeutiger zu bekennen.)
Soweit wollen es die EuropäerInnen nun auch nicht
kommen lassen, und deshalb blockieren sie bereits seit längerem die GATS-Verhandlungen.
Eine Aufgabe der WTO-unabhängigen Subventionspolitik kommt
auf keinen Fall in Frage. In diesem Lichte ist das europäische Hoffen auf die
neue UNESCO-Konvention zu betrachten: Mit diesem UN-Papier sollen dem
GATS die Zähne gezogen werden, obwohl die WTO selbst gar nichts mit den
Vereinten Nationen zu tun hat. Insofern ist sie also nur eine nicht-bindende
Absichtserklärung – aber eine lauthals ausgerufene, eine potenziell wirkungsmächtige,
wenn sie denn auch in die WTO hineingetragen wird, wie es Konventionsartikel
20 einfordert. Es bleibt abzuwarten, wie und durch wessen Drängen
sie dann tatsächlich Eingang in das Dienstleistungsabkommen findet.
UNESCO-Konvention reloaded
Doch verlassen wir nun die Gefilde dieser hohen Politik, in der es viel um Business
und wenig um eigentliche Kultur geht. Denn jenseits entfaltet die Konvention
erst ihre wahre progressive Blüte. Wenden wir uns also diesem Teil zu, dem
eigentlichen Hauptaspekt der Konvention. Lasst uns die alltäglichen Sorgen um
unser schönes Subventionssystem vergessen und ein wenig Traumtanzen –
schließlich ist die Konvention ja „dem Schutz und der Förderung der kulturellen
Vielfalt“ gewidmet, und nicht der „Rettung der nationalen Kulturindustrie“! Seien
wir also einmal ehrlich: Die „kulturelle Vielfalt“ unserer Welt ist weniger
durch eine tatsächliche oder fantasierte Dominanz einer „amerikanischen“ Kulturindustrie
bedroht, als vielmehr durch unsere eigene Ignoranz gegenüber ganz
offensichtlichen Einebnungen und Homogenisierungen vor unserer Haustür:
Nicht ganz zu Unrecht brennen nun die auf den Pariser Parkplätzen deponierten
Wohlstandsgüter! Denn innerhalb und außerhalb unserer Gesellschaft findet
eine erbarmungslose Segregation und Unterdrückung des „Anderen“ statt, die
so etwas wie „Kulturelle Vielfalt“ im Keime ersticken.
Beispiele: MigrantInnen werden nicht nur aus der
Arbeitswelt massiv ausgeschlossen, sondern auch ihrer Stimme und der Möglichkeit
zur Teilnahme am kulturellen Leben beraubt. In Nordarfrika werden sie
sogar im Namen und auf Geheiß der EU standrechtlich erschossen, sollten sie den
Versuch wagen, europäisches Territorium zu betreten. In Österreich greift eine
staatliche Unterdrückung der EinwanderInnen, die sich bereits seit Jahrzehnten
bei Sinti und Roma „wohlbewährt“ hat: die systematische Abschiebung des migrantischen
Nachwuchses in Sonderschulen und damit in letzter Konsequenz auch
dessen Zwangseinordnung in die unterste Schicht des sozialen Gefüges. Usw. usf.
In diesem Sinne steht die „Konvention zum Schutze und zur Förderung der kulturellen
Vielfalt“ nicht auf „unserer“ Seite, die wir als mehrheitsEUropäische KulturproduzentInnen
ohnehin privilegierten Zugang zu kulturellen Foren haben, sondern in
aller Deutlichkeit auf jener der „Banlieusards“, wenn sie spricht: „Die Vertragsparteien
sollen sich bemühen, auf ihren Territorien Räume zu schaffen, die Individuen
wie Gruppen dazu ermutigen, ihre eigenen kulturellen Ausdrucksformen
zu schaffen, zu produzieren, zu verbreiten und zu ihnen Zugang zu finden –
unter besonderer Berücksichtigung der konkreten Umstände und Bedürfnisse
von Frauen und anderer marginalisierter Gruppen …“ (Art.7 Abs.1)
Was man ihnen nicht gibt, das nehmen sie sich zu
Recht mit Gewalt. Wenn es eine Wahrheit der Banlieu-Aufstände gibt, dann ist
es diese. Heil sucht die Konvention in der massiven Stärkung zivilgesellschaftlicher
Strukturen (Art. 11 und 12) und fordert damit ein radikales Umdenken in
der Kulturpolitik der Staaten. Statt Kulturwirtschaftsförderung verlangt sie nachdrücklich
die Förderung non-kommerzieller, kritischer Aktivitäten und die Aufhebung
jedweder kultureller (ist gleich sozialer) Ausschließungen, um das zu
erreichen, was „kultureller Vielfalt“ erst einen tieferen Sinn verleiht: Stärkung
und Weiterentwicklung demokratischer Strukturen sowie Gleichberechtigung
der Marginalisierten durch „Ausweitung der Wahlfreiheit“ (§3 der Präambel),
„freie Entfaltung von Ideen“ (§10), „Gedanken-, Ausdrucks- und Informationsfreiheit“
(§11). Derart soll „kulturelle Vielfalt“ in letzter Konsequenz die „volle
Verwirklichung der Menschenrechte“ herbeiführen (§5). Die Konvention geht
sogar noch weiter und fordert die Herstellung der kulturellen Chancengleichheit
weltweit. Ihr entwicklungspolitischer Aspekt fordert eine weltweite Umverteilungspolitik
(von Wissen und Information wie auch von Kapital und Produktionsmitteln),
die im Sinne einer positiven Diskriminierung eine kooperative Öffnung
nationaler kultureller Felder und Märkte für Entwicklungsländer herbeiführt. Sie
richtet sich gegen eine generelle Marktschließung, fordert sogar eine differenzierte
Marktöffnung. Dies drücken Art. 13 bis 16 aus („Bevorzugte Behandlung
für Entwicklungsländer“, Art. 16). In diesem Punkt widerspricht die Konvention
sowohl dem GATS (generelle, gegenseitige Marktöffnung), als auch der herkömmlichen,
von uns als schützenswert betrachteten Praxis der Kulturwirtschaftspolitik.
All das wird gerne in unseren Breitengraden überhört
und als „Orchideenforderungen“ der Konvention abgetan. Vor allem bei den
heimischen KulturpolitikerInnen hat das auch System. Denn nähme man diese
Aspekte des Papiers ernst, wäre die Feier über die vermeintliche Rettung der hiesigen Kulturpolitik vor neoliberalistischer Globalisierung schnell beendet. Das
Subventionssystem müsste geöffnet und auf eine neue ideologische Grundlage
gestellt werden. Tatsächlich rechtfertigt die Konvention keine Fortführung des
bestehenden nationalen oder europäischen Kulturprotektionismus. Tatsächlich
fordert sie eine kulturelle wie ökonomische Globalisierung – allerdings ganz anderer
Art, als es das Welthandelsabkommen will.
Konsequenzen der Konvention
Es steht zu befürchten, dass die meisten unserer VolksvertreterInnen schon bei
„Konvention zum Schutz … der Kultur …“ aufgehört haben, wenigstens den
Titel des eigenhändig unterzeichneten Papiers zu lesen – und ins Schwelgen
über einen „Pummerin statt Muezzin“-Kulturkampf in den Tiroler Bergen geraten
sind. Dass es primär nicht um den Schutz national-kultureller Identität und
der damit verbundenen Industrie geht, sondern um den „Schutz der Vielfalt“
durch gezielte „Förderung der Vielfalt“, übersteigt auch den Horizont weiter
Teile der Gesellschaft inkl. ihrer Eliten. Es kann nicht oft genug gesagt werden,
dass es der Konvention nicht nur um Wahrung bestehender Vielfalt geht und
damit um den Schutz bedrohter Kulturen (wozu sich die „österreichische„ oder
„europäische“ nicht zählen dürfen), sondern um deren Vervielfältigung – durch
Dynamisierung der Grenzen zwischen den Kulturen.
Sollte diese Konvention irgend etwas Positives bewirken,
dann nur, wenn wir unsere selbstmitleidigen anti-amerikanischen Affekte
hintanstellen und begreifen, dass auch wir selbst Teil des Problems sind. Wir
müssen begreifen, dass sie mit ihrer Formulierung von der „sowohl wirtschaftlichen
als auch kulturellen Natur von Kultur“ nicht nur die Rechtfertigung von
Subventionen für nationale Kulturindustrien meint. Wir müssen erkennen, dass
diese Interpretation eine kurzsichtige Pervertierung des wahren Geistes der Konvention
darstellt – eine hegemoniale Blickeintrübung. Vielmehr will die Konvention
damit sagen, dass die kulturelle Vielfalt nicht nur bedroht wird durch die
Unterdrückung der kulturellen Ausdrucksmöglichkeiten von Marginalisierten
innerhalb unserer Gesellschaft und weiter Teile der Weltbevölkerung, sondern
vor allem auch durch deren sozioökonomischen Ausschluss. Sie will sagen: Das
Problem der kulturellen Vereinheitlichung, dem sie entgegentritt, ist nicht nur
kultureller Natur, sondern auch wirtschaftlicher. Sollten diese Aspekte der Konvention
von der Zivilgesellschaft nicht mit Zähnen und Klauen verteidigt werden,
droht das gesamte Vertragswerk in die Fänge konservativ-reaktionärer Kreise zu
geraten. Nicht ohne Grund war die erste, die sich im Nationalrat eine Interpretationshoheit
über die Konvention erlaubte, die FPÖ-Abgeordnete Helene Partik-
Pablé. Sie ließ verlautbaren, dass nun die spezifische „österreichische Kultur“
gefördert werden solle. Es ist höchste Zeit für uns, die Konvention in die Hand
zu nehmen und sie für das zu nutzen, wofür sie sich anbietet: sie dem Zeitgeist
um die Ohren zu hauen und ihm diese Flausen entgültig auszutreiben!
Ascan Breuer
ist freier Journalist,
Filmemacher und
Sozialwissenschaftler;
lebt in Wien.
