Sans-Papiers: Extremzonen der Prekarität
Das Phänomen der heute allenthalben zu beobachtenden Prekarisierung der Lebens-
und Arbeitsverhältnisse kann von verschiedenen Seiten her betrachtet werden,
die einander im Übrigen keineswegs ausschließen: Man kann in ihm - wie etwa der
Aufruf zum Wiener Euro-Mayday - eine Ausweitung prekärer Lebensformen sehen,
die in den marginalisierten Zonen der Gesellschaft schon immer bestanden haben,
nun aber gleichsam ins Zentrum der Gesellschaft vorrücken. Ebenso kann man in
ihm, dem Sozialhistoriker Robert Castel folgend, den Ausdruck der Tatsache
erblicken, dass die heute zusehends schwindenden sozialen Sicherheiten selbst
in Zeiten der Vollbeschäftigung sowie der "Norm" unbefristeter Vollzeitverträge
nur die "Auswirkung einer empirisch feststellbaren Koinzidenz und nicht einer
gesetzlichen Garantie" darstellten - sich also vor allem der positiven
Konjunktur und weniger einem wirklichen Ausgleich von Arbeiter- und
Unternehmerrechten verdankten. Oder man kann dieses Phänomen auf die Entstehung
neuer Randzonen hin untersuchen, an denen wir weniger der neu entstehenden
"Norm" eines ehemals breiten und nun in prekäre Beschäftigungsverhältnisse
abdriftenden gesellschaftlichen Mittelstands gegenüberstehen als vielmehr den
ihrerseits anwachsenden Extremzonen der Prekarisierung.
Es kann kaum überraschen, wenn diese Extremzonen der Prekarisierung heute am
stärksten dort ausgeprägt sind, wo von sozialer Sicherheit nie wirklich die
Rede sein konnte: entlang der (neo-) rassistischen und sexistischen
Bruchlinien, erzeugt von jenen Verwerfungsmaschinen, die die reale und
symbolische Konturierung von "Norm" gewissermaßen seit jeher begleitet haben.
"Die Antidiskriminierungsrichtlinie ist ein absoluter Job-Killer", war etwa
jüngst von der deutschen CDU-Vorsitzenden Angela Merkel angesichts eines über
die Minimalvorgaben hinausgehenden Umsetzungsvorhabens der entsprechenden
EU-Richtlinie zu hören. Gemeint kann natürlich kaum gewesen sein, dass
Antidiskriminierungsmaßnahmen einen "Job-Killer" für migrantische
Arbeitssuchende darstellen. Nein, die EU-Richtlinie ist deswegen ein
"Job-Killer", weil sie die Rechte der Unternehmen in Sachen "persönlicher
Vertragsfreiheit" - wie es ein Unternehmervertreter formulierte - einschränkt
und damit deren unermüdliches (oder jedenfalls unermüdlich beteuertes)
Bestreben, der neuen Negativ-Subnorm von mehr als 5 Millionen "deutschen"
Arbeitslosen entgegenzuwirken.
Es liegt in der Funktionsweise von Verwerfungsmaschinen, dass sie selbst
innerhalb des Verworfenen noch Bruchlinien erzeugen, eine - bereits
untergeordnete - "Norm" von weitergehenden Verwerfungen abspalten, etwa
"deutsche" von "ausländischen" Arbeitslosen oder auch "gute", "legale"
MigrantInnen von "schlechten", weil "illegalen". Von Letzteren soll hier die
Rede sein - also von jenen, die sich selbst, in Frankreich und darüber hinaus,
als Sans-Papiers bezeichnen. Aus der beschriebenen Dynamik fortgesetzter
Verwerfungen ist indes keinesfalls zu schließen, dass Sans-Papiers aus dem
Zusammenhang der Neugestaltung der Arbeitsverhältnisse schlichtweg
ausgeschlossen sind. Eher schon ist vom Gegenteil auszugehen, von einer
radikalen Einbeziehung in den ökonomischen Produktionszusammenhang, oder
vielmehr: von einem spezifischen Zusammenwirken von Ausschluss und Einschluss,
in dem sich ein Prozess der juridisch-politischen Prekarisierung im
nationalstaatlichen Regime mit dem Prozess einer sich durch das neoliberale
Regime vollziehenden ökonomisch-sozialen Prekarisierung aufs Engste verbindet.
Wir sollten, um die Figur der Sans-Papiers zu verstehen, zweierlei nicht
übersehen: Zum einen ist sie in ihrer gegenwärtigen Form zwar relativ neu, aber
doch nicht ohne Geschichte. Ihre konkrete Genese reicht bis ins unmittelbare
Vorfeld des Mitte der 1970er Jahre in vielen europäischen Ländern erfolgenden
"Anwerbestopps" zurück, also bis ans Ende der staatlich gewollten
Arbeitsmigration. Eine erste "Sans-Papiers-Bewegung", die bis zur Durchführung
erster Hungerstreiks geht, kann für den französischen Kontext etwa schon in den
Jahren 1972/1973 festgestellt werden, in Reaktion auf ein von Innen- und
Arbeitsministerium erlassenes Verbot der Ausfertigung von
Aufenthaltsgenehmigungen für jene MigrantInnen, die zwar eine Anstellung, aber
noch keine Aufenthaltskarte hatten.
Bereits Anfang der 80er-Jahre, nach dem Anwerbestopp 1974 und einer
Einreisemöglichkeiten und Abschiebepraxis betreffenden Gesetzesverschärfung
1980 durch die "loi Bonnet" (benannt nach dem konservativen Innenminister
Christian Bonnet), wurden anlässlich einer durch die inzwischen an die Macht
gekommene Linke ins Leben gerufenen "Regularisierungskampagne" der Aufenthalt
von 130.000 Sans-Papiers legalisiert. Gleichzeitig zeigen die noch immer einige
Jahre vor Entstehen der gegenwärtigen Sans-Papiers-Bewegung erfolgten
Regularisierungskampagnen in Italien, Spanien und Portugal Mitte der 1980er und
Anfang der 1990er Jahre eine gewisse Verschiebung der Migrationsdynamik an,
handelt es sich doch bei allen drei Ländern um klassische Herkunftsländer von
ArbeitsmigrantInnen in der Zeit vor dem "Anwerbestopp": Die "Wohlstandszone"
Europa ist größer geworden (und beginnt sich zugleich langsam als "Festung" zu
formieren), die Grenze zwischen "aufnehmenden" und Herkunftsländern verläuft
fortan zwischen (West?-) Europa und der "Dritten Welt" sowie (seit 1989, und
auf beweglichere Art und Weise) zwischen Westeuropa und Ost- bzw.
Südosteuropa.
Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass ganz im Einklang mit der skizzierten
Entwicklung viele der Sans-Papiers, die Mitte der 1990er in Frankreich damit
begannen, sich verstärkt politisch zu organisieren, Kirchen zu besetzen und
Hungerstreiks durchzuführen, sich keineswegs in der Situation befanden, nie
einen regulären Aufenthaltsstatus gehabt zu haben, sondern diesen aufgrund der
Pasqua-Gesetze 1993 sowie der "loi Debré" 1997 verloren, mithin im
buchstäblichen Sinn "illegalisiert" wurden. Der Begriff Sans-Papiers, so ist
diesem Umstand zu entnehmen, sollte daher nicht ausschließlich als streng
juristische Statusbeschreibung verstanden werden; er verweist vielmehr auf eine
Situation der Rechtsunsicherheit, eine Situation, die durch das
Nicht-Verbürgtsein von Rechten gekennzeichnet ist: Aus eben diesem Grund ist es
gerechtfertigt, von einer juridisch-politischen Prekarisierung zu sprechen -
einer Prekarisierung, die sich in sämtliche an einen gesicherten legalen
Aufenthaltsstatus geknüpften sozialen Rechte hinein verlängert.
Nichtsdestoweniger handelt es sich um einen juristischen Ausschluss, der
strukturellen Charakter hat, insofern er im Rahmen der für das
nationalstaatliche Regime konstitutiven Verknüpfung von verbürgten Rechten und
Nationalität nicht zu beheben scheint. Das Problem wird nicht zuletzt an der
Aporie deutlich, die mit der Logik "außerordentlicher Regularisierungen"
unausweichlich verknüpft ist: Diese stellen im besten Fall, wie es etwa in der
"Déclaration de l'Ambassade Universelle" (dem Gründungsdokument der von
Sans-Papiers bewohnten Universal Embassy in Brüssel) heißt, eine "zeitweilige
Bereinigung der manifesten Klandestinität" dar - im Realfall, angesichts der
festgelegten Kriterien sowie der großen Zahl abgelehnter oder gar nicht erst
gestellter Regularisierungsanträge, nicht einmal das.
Worin aber besteht diese "manifeste Klandestinität", die ein unübergehbares
soziales Faktum unserer Zeit bildet (wir können heute davon ausgehen, dass die
Anzahl der insbesondere in westeuropäischen Staaten als Sans-Papiers lebenden
MigrantInnen in die Millionen geht, mithin den Bevölkerungszahlen so mancher
kleinerer EU-Mitgliedsstaaten entspricht)? Welche Art von gesellschaftlicher
Produktion liegt der sozialen Tatsache der "manifesten Klandestinität"
zugrunde? Die Frage lenkt den Blick zunächst auf die Motivationszusammenhänge
sowie die unterschiedlich ausgeprägten Zwangslagen, in denen Migration heute
stattfindet. Sie sind gewiss nicht auf einen einzigen Nenner zu bringen,
sondern verweisen vielmehr auf ein komplexes Bündel von politischen, sozialen,
ökologischen Verhältnissen, vor allem aber auch auf eine Reihe von unmittelbar
ökonomischen Hintergründen: Saskia Sassen hat in diesem Zusammenhang auf die
vielfach desaströsen Auswirkungen vom IWF auferlegter Austeritätspolitiken auf
lokale Wirtschaftsformen in den Herkunftsländern hingewiesen, auf die
Verdrängung lokaler ProduzentInnen durch "ihre Märkte erweiternde" Konzerne
sowie auf neue Formen der Ausbeutung in den in "Billiglohnländer" ausgelagerten
Produktionsstätten.
Migration erscheint in diesem Licht, speziell auf der Nord-Süd-Achse, nicht
zuletzt als Effekt einer mit den Mechanismen internationaler Arbeitsteilung und
Finanzpolitik verknüpften globalen Armutsproduktion, die die neuen
subproletarischen Schichten dieser Welt der "ungeheuren Warensammlung" der
reichen Länder und Schichten permanent aussetzt und ihre Arbeitskraft zugleich
der Herstellung dieser Warensammlung zuführt. In den meisten Fällen sind es im
Übrigen gleichwohl weniger Angehörige der ärmsten Schichten, die ihre
Herkunftsregionen verlassen (ein Großteil der Migrationsbewegungen bleibt
regional beschränkt), sondern jene, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrungen
oder Sprachkompetenzen Chancen auf eine erfolgreiche Emigration nach Europa
sehen.
In Europa selbst sind indessen ganze Wirtschaftszweige ohne die Arbeit von
Sans-Papiers (und anderen MigrantInnengruppen mit untergeordnetem Rechtsstatus)
kaum mehr überlebensfähig: Ein markantes Beispiel dafür ist der aufgrund der
Dominanz des Handels und der Konzentration von Supermarktketten unter enormen
Preisdruck geratene Bereich der landwirtschaftlichen Produktion, in dem
angesichts saisonaler Produktionsschwankungen zudem ein besonderer Bedarf an
"flexiblen" Arbeitskräften herrscht. Für das industrielle Produktionsfeld hat
der französische Soziologe Emmanuel Terray den treffenden Begriff der
"Auslagerungen vor Ort" geprägt, um auf die profitable Logik der Beschäftigung
von Sans-Papiers in diversen Produktionssektoren wie der Textilbranche
hinzuweisen, die für UnternehmerInnen alle Vorteile "echter" Auslagerungen
(niedrigere Löhne, längere Arbeitszeiten, Wegfall von Sozialabgaben, geringer
gewerkschaftlicher Organisationsgrad etc.) haben, ohne die üblichen Nachteile
(Transportkosten, Kosten für ins Ausland geschickte Führungskräfte,
Kommunikationserschwernisse etc.) mit sich zu bringen. Hinzu kommt schließlich
eine Vielzahl von Dienstleistungen (Gastronomie, Kommunikationsarbeit,
Reinigungsarbeit, Pflegearbeit, bis hin zur Sexarbeit), die von Sans-Papiers
unter prekärsten Bedingungen verrichtet werden.
In all diesen Bereichen finden wir die rechtliche Prekarisierung von
Sans-Papiers unmittelbar mit einem allgemeineren Prozess ökonomisch-sozialer
Prekarisierung verknüpft. Klassische Formen des Arbeitskampfs angesichts
inakzeptabler Verhältnisse - oder auch nur der Einforderung von minimalen
Rechten und Sicherheiten - sind, selbst in Fällen der Vorenthaltung von
Lohnzahlungen, in aller Regel nur um den Preis des Risikos einer drohenden
Abschiebung möglich (während die UnternehmerInnen aufgrund zwischengeschalteter
Subunternehmerstrukturen meist unbelangt bleiben): Gerade indem die Figur der
Sans-Papiers also einem fundamentalen juridisch-politischen Ausschluss
unterliegt, ist sie in den gesellschaftlich-ökonomischen
Produktionszusammenhang als gleichsam ideale Verkörperung "flexibler"
Arbeitskraft einbeziehbar. Dem ist umgekehrt jedoch auch eine Perspektive der
Sans-Papiers-Kämpfe zu entnehmen, die über das meist im Vordergrund stehende
Ringen um fundamentale politische Rechte hinausgeht: die Einforderung ihres
Anteils an dem von ihnen mitproduzierten gesellschaftlichen und ökonomischen
Reichtum.
Stefan Nowotny ist Philosoph und lebt in Wien.
