Künstlersozialversicherungsfonds. Wer nichts hat, wird zur Kasse gebeten und ist auch kein/e KünstlerIn.
Seit 2001 besteht in Österreich der Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF), ein
mühsam errungenes minimalistisches Kompromissmodell, das KünstlerInnen
einen Zuschuss zur Pensionsversicherung gewährt, wenn sie im Jahr mehr als
aktuell 3997,92 Euro (Index 2006) und weniger als 19.621,67 Euro aus selbstständiger
(künstlerischer) Arbeit verdienen[1]. Die Aufnahmekriterien und der
angewandte Kunst- bzw. KünstlerInnenbegriff sind eng gefasst und diskursiv
überholt. Im ersten Jahr des Fonds wurden gerade einmal 3500 Personen anerkannt.
Den zuletzt publizierten Daten vom Dezember 2004 zufolge waren es
5808 KünstlerInnen, neuere Zahlen gibt es nicht, es ist jedoch davon auszugehen,
dass es mehr geworden sind.
Die Rückforderungen des KSVF und der Widerstand von IGs und Betroffenen
Jetzt, im fünften Jahr seiner Tätigkeit, prüft der Fonds die Berechtigung derjenigen,
die 2001 einen Zuschuss erhalten haben. Bereits im vergangenen Herbst hat
der Kulturrat Österreich mit umgehenden Protesten reagiert, als öffentlich wurde,
dass der KSVF Rückforderungen auch von denjenigen einfordern will, deren
selbstständiges künstlerisches Einkommen 2001 unterhalb der Indexgrenze von
3554,57 Euro lag[2]. Aufgrund der Proteste hat der Fonds die Rückzahlungsforderungen
vorübergehend eingestellt, um zunächst die Gesamtzahl der Betroffenen
zu ermitteln.
Das ist jetzt geschehen: Von 3500 ZuschussempfängerInnen im Jahr 2001 lagen
ca. 300 oberhalb der Bemessungsgrundlage. Etwa 600 (!!!) Personen konnten im
Jahr 2001 kein selbstständiges künstlerisches Einkommen über 3554,57 Euro
erreichen, 200 von ihnen verdienen auch gegenwärtig unterhalb der Indexgrenze.
Zur gleichen Zeit hat sich in den vergangenen Jahren im Fonds ein Guthaben
von mehreren Millionen Euro angesammelt, sodass der Bund bereits im Jahr
2003 seinen Anteil an der Finanzierung des KSVF von jährlich drei Millionen
Euro stillschweigend ausgesetzt hat.
Angesichts dieser Grundkonstellation millionenhoher Rücklagen, eines ohnehin
sehr restriktiv klein gehaltenen Personenkreises von Berechtigten und angesichts
der zusätzlich geschaffenen sozialen Härte für die Betroffenen, protestieren die
Interessengemeinschaften gemeinsam mit dem Kulturrat Österreich mit Nachdruck
gegen die Rückforderungen bei Unterschreitung des geforderten Einkommens.
Eine solche Praxis wäre grundsätzlich politisch unbotmäßig gegenüber den
Betroffenen, juridisch unbillig und dem Grundzweck des Fonds widersprechend.
Ausgerechnet diejenigen, die nichts haben, sollen jetzt rückwirkend zur
Kasse gebeten werden. Das ist absurd und sicherlich nicht förderlich für die
künstlerische Arbeit (dem Grundzweck des Fonds). Zudem benötigt allein die
Erhebung und Einforderung der Rückforderungen einen Verwaltungsaufwand,
der in keinem Verhältnis zu etwaigen Rückzahlungen steht und das ganze Unterfangen
auch in budgetärer Hinsicht von vornherein in Frage stellt.
Fragwürdige Anspruchsvoraussetzungen und pedantische Kontrollen
Angesichts des ohnehin kleinen und äußerst restriktiven Förderinstruments verkehrt
der Fonds mit seinem aktuellen Gebaren seinen Grundzweck und wendet
sich mit bürokratischer Schikane als Kontrollinstanz gegen das eigene Klientel
(z.B. mit Selbstauskünften über Vermögensverhältnisse, die über die Erfordernisse
zum Erhalt von Notstandshilfe hinausgehen). Kontraproduktiv und dringend
revisionsbedürftig ist die jetzige KSVF-Gesetzgebung überhaupt insbesondere
gegenüber dem Nachwuchs: Es gibt keine Berufseinstiegsphase (wie etwa
in der BRD fünf Jahre), in der das Einkommen nicht berücksichtigt wird; weder
Stipendien noch Preise werden für das künstlerische Einkommen anerkannt, da
sie von der Einkommensteuer bereit sind. Lukas Cejpek, betroffener Autor, hat
deshalb mit Unterstützung der IG Autorinnen Autoren eine Klage beim Verfassungsgerichtshof
eingereicht: Er erhielt 2001 ein Stipendium im Umfang von
13.000 Euro zur Fertigstellung eines Buches und ist ebenfalls bereits qua
Bescheid zur (Rückforderungs-) Kasse gebeten worden.
In der bundesdeutschen Künstlersozialversicherungskasse (KSK), die ein wesentlich
größeres Klientel als des KSVF beherbergt, wird grundsätzlich auf Rückforderungen
im Falle des Unterschreitens der Einkommensuntergrenze verzichtet,
weil der Verwaltungsaufwand zu groß wäre – und diese Praxis budgetär nicht
rentabel; weil die Versicherten der KSK ihre Einkommensangaben nach bestem
Wissen und Gewissen geschätzt haben, und die Maßname der Rückforderung
ihnen als Akt implizit das bewusste Angeben falscher Größen unterstellte (und
das wäre ein unbilliges Vorgehen gegen die Versicherten); aber auch weil damit
dem Grundzweck der KSK – Kunst bzw. KünstlerInnen zu fördern – widersprochen
würde und die Forderung damit (nicht nur moralisch, sondern juridisch)
unbotmäßig wäre.
Fazit
Die Interessengemeinschaften und der Kulturrat Österreich protestieren mit Nachdruck
gegen die Rückforderungen und fordern seit Jahren die Weiterentwicklung
des geltenden und eine umfassende Neufassung des gültigen KSVF-Gesetzes:
„Die Abschaffung der Mindesteinkommensgrenze als Zuschussvoraussetzung ist
zweifelsohne das dringlichste Anliegen überhaupt. Ein von den Interessenvertretungen
ausgearbeiteter Forderungskatalog mit Sofortmaßnahmen liegt seit langem
vor und ist auch Kunststaatssekretär Morak längst bekannt. Was fehlt, ist
einzig der politische Wille!“, so Daniela Koweindl (IG Bildende Kunst) auf einer
Podiumsdiskussion zum Thema im Depot.
1 Bei der Untergrenze gilt
künstlerisches Einkommen, bei
der Obergrenze das Gesamteinkommen.
2 Die Rückzahlungsforderungen
sind mittlerweile alle ausgeschickt,
es steht nur mehr
die Entscheidung an, welchen
Anträgen auf Verzicht auf die
Rückzahlung stattgegeben
wird.
Anmerkung
Aktuelle Stellungnahmen des
Kulturrat Österreich sowie der
Forderungskatalog sind auf der Website des
Kulturrat
zu finden.
